Die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur
30.1.1933 - Machtübertragung: Paul von Hindenburg der damalige Reichspräsident ernennt Hitler zum Reichskanzler. Kurz darauf wird die Koalitionsregierung unter Hitler gebildet (NSDAP = National Sozialistische Deutsche Arbeiter Partei und die DNVP) 27/28.2.1933 - Der Reichstagsbrand: Es gibt ein Attentat auf den Reichsbrand (Attentäter - Unbekannt), daraufhin machte Hitler die KPD (Kommunistische Partei Deutschland) dafür verantwortlich und die Notverordnung wurde erlassen. Durch die Notverordnung wurden einige Teile des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt und politische Gegner wie die KPD von Hitler/NSDAP wurden verhaftet. 5.3.1933 Reichstagswahl: Während die Wahl stattfindet, werden Kommunistenund Sozialdemokraten verfolgt und weitere verhaftet. Die NSDAP erhält 43,9% der Stimmen und bildet zusammen mit der DNVP eine Koalition (mit dann insgesamt 52% der Stimmen) . Daraus resultiert, dass die NSDAP allein herrschen kann. 24.3.1933 Ermächtigungsgesetz: Der Reichstag soll durch das Ermächtigungsgesetz ausgeschaltet werden. Das beinhaltet auch das die ausführende und gesetzgebende Gewalt vereinigt werden solle. Dies hätte zur Folge, dass die NSDAP eine uneingeschränkte Macht hätte. Dieses Gesetz wird jedoch von der SPD abgelehnt. März 1933 - Auflösung der Kommunalverwaltung: Der Reichsrat und die Länderregierungen werden aufgelöst und die NS-Reichsstatthalter werden eingeführt. April 1933:
Mai 1933 - Bücherverbrennung: Bücher die von der NSDAP verboten wurden, wurden öffentlich verbrannt und zerstört. Juli 1933 - NSDAP wird Staatspartei: Alle anderen Parteien außer der NSDAP werden verboten und diese wird Staatspartei. Mitglieder der anderen Parteien werden weiterhin verfolgt (durch die Gestapo/Geheime Staatspolizei) 2.8.1934 - Personalunion: Hitler vereinigt nach dem Tod von Hindenburg die Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers. In der Reichswehr müssen die Soldaten einen Eid auf Hitler schwören. |
|